Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Anwesend: 2, Pers. beteiligt: 0

Der Vorsitzende begrüßt zur heutigen Sitzung. Er stellt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Ladung fest.

 

Es folgt eine Prüfung der Haushaltsjahre 2012-2016.

 

2012:

 

Es erfolgt eine sichtprobenartige Belegprüfung. Der Prüfungsschwerpunkt wird auf den Themakomplex „Abwicklung der Gebührenkassen“ gelegt. In diesem Zusammenhang werden auch die Zahlungsmöglichkeiten innerhalb der beiden Geschäftsstellen erörtert (bar, Rechnung, ec-cash). Es werden keinerlei Prüfungsbeanstandungen festgestellt.

 

Der Ausschuss für Rechnungsprüfungen empfiehlt der Gemeinschaftsversammlung das Jahresrechnungsergebnis 2012, gem. Art. 102 Abs. 3 GO, wie folgt festzustellen:

 

  1. Im Verwaltungshaushalt mit 596.548,39 Euro.
  2. Im Vermögenshaushalt mit 24.506,95 Euro.

 

Die Niederschrift des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Gemeinschaftsvorsitzenden gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu entlasten. Der Beschluss wird nach Art. 49 GO unter Ausschluss des Gemeinschaftsvorsitzenden gefasst.

 

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Haushaltsüberschreitungen des Rechnungsjahres 2012 zur Kenntnis und billigt diese gemäß den Festsetzungen der Geschäftsordnung als über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben bzw. Einnahmen.

 

2013:

 

Es erfolgt eine sichtprobenartige Belegprüfung. Der Prüfungsschwerpunkt wird auf den Themakomplex „Umstellung der EDV auf einen anderen Dienstleister“ gelegt. Es werden in diesem Zusammenhang die positiven Erfahrungen erörtert. Auch wird festgestellt, dass sich Einsparungen über eine Laufzeit von vier Jahren von rund 44.000 Euro ergeben haben. Es werden insofern keinerlei Prüfungsbeanstandungen festgestellt.

 

Der Ausschuss für Rechnungsprüfungen empfiehlt der Gemeinschaftsversammlung das Jahresrechnungsergebnis 2013, gem. Art. 102 Abs. 3 GO, wie folgt festzustellen:

 

  1. Im Verwaltungshaushalt mit 645.170,40 Euro.
  2. Im Vermögenshaushalt mit 25.360,36 Euro.

 

Die Niederschrift des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Gemeinschaftsvorsitzenden gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu entlasten. Der Beschluss wird nach Art. 49 GO unter Ausschluss des Gemeinschaftsvorsitzenden gefasst.

 

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Haushaltsüberschreitungen des Rechnungsjahres 2013 zur Kenntnis und billigt diese gemäß den Festsetzungen der Geschäftsordnung als über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben bzw. Einnahmen.

 

 

2014:

 

Es erfolgt eine sichtprobenartige Belegprüfung. Der Prüfungsschwerpunkt wird auf den Themakomplex „Abwicklung der Kommunalwahlen“ gelegt. Es wird festgestellt, dass bei einer Erstattung der Auslagen pauschal je Wahlberechtigtem durch das Land, ein größer Defizitbetrag bei den Gemeinden bzw. der VGem verbleit. Es werden keinerlei Prüfungsbeanstandungen festgestellt.

 

Der Ausschuss für Rechnungsprüfungen empfiehlt der Gemeinschaftsversammlung das Jahresrechnungsergebnis 2014, gem. Art. 102 Abs. 3 GO, wie folgt festzustellen:

 

  1. Im Verwaltungshaushalt mit 686.017,30 Euro.
  2. Im Vermögenshaushalt mit 47.640,94 Euro.

 

Die Niederschrift des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Gemeinschaftsvorsitzenden gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu entlasten. Der Beschluss wird nach Art. 49 GO unter Ausschluss des Gemeinschaftsvorsitzenden gefasst.

 

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Haushaltsüberschreitungen des Rechnungsjahres 2014 zur Kenntnis und billigt diese gemäß den Festsetzungen der Geschäftsordnung als über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben bzw. Einnahmen.

 

2015:

 

Es erfolgt eine sichtprobenartige Belegprüfung. Der Prüfungsschwerpunkt wird auf die Themenkomplexe „VG-Ticket und Kauf Telefonanlage“ gelegt. Das VG-Ticket wird insbesondere auf Ihre Nutzung hin geprüft. Er wird rege in Anspruch genommen. Beim Kauf der Telefonanlage wird eine geringe Überschreitung der Beschlusssumme festgestellt. Diese wird begründet durch einige Mehrbeschaffungswerte. Es werden aber im Gesamten keinerlei Prüfungsbeanstandungen festgestellt.

 

Der Ausschuss für Rechnungsprüfungen empfiehlt der Gemeinschaftsversammlung das Jahresrechnungsergebnis 2015, gem. Art. 102 Abs. 3 GO, wie folgt festzustellen:

 

  1. Im Verwaltungshaushalt mit 918.956,03 Euro.
  2. Im Vermögenshaushalt mit 102.881,31 Euro.

 

Die Niederschrift des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Gemeinschaftsvorsitzenden gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu entlasten. Der Beschluss wird nach Art. 49 GO unter Ausschluss des Gemeinschaftsvorsitzenden gefasst.

 

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Haushaltsüberschreitungen des Rechnungsjahres 2015 zur Kenntnis und billigt diese gemäß den Festsetzungen der Geschäftsordnung als über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben bzw. Einnahmen.

 

2016:

 

Es erfolgt eine sichtprobenartige Belegprüfung. Der Prüfungsschwerpunkt wird auf den Themakomplex „Digitalisierung der Archive“ gelegt. Es wird festgehalten, dass diese Arbeiten nicht abgeschlossen werden konnten. Diese sollen in den nächsten Jahren sukzessive nachgeholt werden. Es werden im Gesamten keinerlei Prüfungsbeanstandungen festgestellt.

 

Der Ausschuss für Rechnungsprüfungen empfiehlt der Gemeinschaftsversammlung das Jahresrechnungsergebnis 2016, gem. Art. 102 Abs. 3 GO, wie folgt festzustellen:

 

  1. Im Verwaltungshaushalt mit 907.257,46 Euro.
  2. Im Vermögenshaushalt mit 98.965,66 Euro.

 

Die Niederschrift des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Gemeinschaftsvorsitzenden gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu entlasten. Der Beschluss wird nach Art. 49 GO unter Ausschluss des Gemeinschaftsvorsitzenden gefasst.

 

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Haushaltsüberschreitungen des Rechnungsjahres 2016 zur Kenntnis und billigt diese gemäß den Festsetzungen der Geschäftsordnung als über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben bzw. Einnahmen.