Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Regierung von Unterfranken teilte mit Schreiben vom 20.12.2019 mit, dass aus den Gesamtinvestitionskosten von 2.309.526 Euro, 1.569.738 Euro förderfähig sind. Daraus ergibt sich auch bei Ansatz der Förderungen aus Art. 10 FAG und der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 eine Höchstfördersumme von 1.130.000 Euro. Diese teilt sich auf in die Sanierung des Bestandes mit 528.840 Euro und dem Neubau von 601.160 Euro oder 48,93% bzw. 51,36% der Gesamtkosten auf.

 

Die Regierung von Unterfranken teilt ferner mit, dass die Mittel im Jahr 2021 im Haushalt des Freistaates bereitgestellt werden können (beantragt wurden diese über die Jahre 2020/21).

 

Der Regierung soll mitgeteilt werden, ob die Maßnahme wie geplant zur Ausführung kommt. Ferner soll eine entsprechende Maßnahmenvereinbarung geschlossen werden.

 

Über das weitere Vorgehen wird beraten.