Sitzung: 14.01.2020 Marktgemeinderat Mönchberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Regierung von
Unterfranken teilte mit Schreiben vom 20.12.2019 mit, dass aus den
Gesamtinvestitionskosten von 2.309.526 Euro, 1.569.738 Euro förderfähig sind.
Daraus ergibt sich auch bei Ansatz der Förderungen aus Art. 10 FAG und der Richtlinie
zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 eine Höchstfördersumme von 1.130.000
Euro. Diese teilt sich auf in die Sanierung des Bestandes mit 528.840 Euro und
dem Neubau von 601.160 Euro oder 48,93% bzw. 51,36% der Gesamtkosten auf.
Die Regierung von
Unterfranken teilt ferner mit, dass die Mittel im Jahr 2021 im Haushalt des
Freistaates bereitgestellt werden können (beantragt wurden diese über die Jahre
2020/21).
Der Regierung soll
mitgeteilt werden, ob die Maßnahme wie geplant zur Ausführung kommt. Ferner
soll eine entsprechende Maßnahmenvereinbarung geschlossen werden.
Über das weitere
Vorgehen wird beraten.