Sitzung: 27.01.2020 Gemeinderat Röllbach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Sachverhalt:
V.g. Bauherrschaft möchten ein Einfamilienwohnhaus mit Garage erstellen. Das Bauvorhaben bedarf einer Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB für das Walmdach –
Im B-Plan „Am Buhliweg“ sind Satteldächer vorgeschrieben.
Sowie einer Befreiung von der Abweichung der vorgeschriebenen Dachneigung von 28 – 32 Grad. Das Walmdach passend zum Gebäudeteil hat 23 Grad.
In der näheren Umgebung sind bereits andere Dachformen ebenfalls befreit worden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den beiden Abweichungen vom B-Plan „Am Buhliweg“ für ein Walmdach statt Satteldach mit einer Dachneigung von 23 Grad, statt 28-32 Grad mit dem gemeindlichen Einvernehmen zu.