Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Sachverhalt:

V.g. Bauherrschaft möchten ein Einfamilienwohnhaus mit Garage erstellen. Das Bauvorhaben bedarf einer Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB für das Walmdach

Im B-Plan „Am Buhliweg“ sind Satteldächer vorgeschrieben.

Sowie einer Befreiung von der Abweichung der vorgeschriebenen Dachneigung von 28 – 32 Grad. Das Walmdach passend zum Gebäudeteil hat 23 Grad.

In der näheren Umgebung sind bereits andere Dachformen ebenfalls befreit worden.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den beiden Abweichungen vom B-Plan „Am Buhliweg“ für ein Walmdach statt Satteldach mit einer Dachneigung von 23 Grad, statt 28-32 Grad mit dem gemeindlichen Einvernehmen zu.