Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Pers. beteiligt: 0

Wie in der Marktgemeinderat Sitzung vom 04.06.2019 beschlossen, soll ein Teilstück des Weges „Im Senger“ mit der Flur-Nr. 2005 der Gemarkung Mönchberg mit Wirkung vom 20.05.2020 eingezogen werden.

 

Hierbei handelt es sich um den Bereich eines nicht ausgebauten Wendehammers. Die Zufahrt zu den Grundstücken bleibt hiervon unberührt.

 

Das einzuziehende Teilstück des Weges beginnt am Grenzstein der Flur-Nr. 2008 / 2004 (km 0,000) und endet am Grenzstein der Flur-Nr. 2003 (km 0,0126). Die Tiefe des Abschnittes beträgt an der breitesten Stelle 6,02 m und an der schmalsten Stelle 5,27 m.

 

 


Der Marktgemeinderat beschließt die o.g. Teilfläche der Flur-Nr.: 2005 der Gemarkung Mönchberg mit Wirkung vom 20.05.2020 einzuziehen und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung der notwendigen Schritte.