Sitzung: 05.05.2020 Marktgemeinderat Mönchberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der erste
Bürgermeister Thomas Zöller gibt folgendes bekannt:
In der ersten
Sitzung nach Ihrer Berufung haben die neu gewählten ehrenamtlichen
Marktgemeinderatsmitglieder nach Art. 31 Abs. 4 GO, Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
GLKrWG folgenden Eid zu leisten:
„Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre (gelobe), den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu
wahren und ihren Pflichten nachzukommen, (so wahr mir Gott helfe).“
Der Eid bzw. das
Gelöbnis entfällt bei nahtloser Wiederwahl der Gemeinderatsmitglieder. Der Eid
kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Aus
Glaubens- oder Gewissengründen kann auch an Stelle der Worte „ich schwöre“ die
Worte „ich gelobe“ gesprochen werden. Auch kann das Gelöbnis mit einer dem
Bekenntnis, des neuen Gemeinderats gleichkommenden, der Religionsgemeinschaft
oder der Überzeugung der Weltanschauung entsprechenden gleichwertigen
Beteuerungsformel eingeleitet werden (feierliches Versprechen). Dahingegeben
würde die Verweigerung der vollständigen Eidesleistungen zwangsläufig zum
Verlust des Amtes führen.
Es folgt die
Vereidigung der neu gewählten ehrenamtlichen Gremienmitglieder.