Nachstehenden Text gibt der Bürgermeister bekannt:

 

Nach Art. 20 a, 23 GO werden Marktgemeinderatsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen und für die son­stige mit ihrem Amt verbundene Tätigkeit nach Maßgabe einer Satzung entschä­digt.

 

Der Entwurf zur Satzung lag dieser Agenda bei.