Sitzung: 05.05.2020 Marktgemeinderat Mönchberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Pers. beteiligt: 0
Der Geschäftsstellenleiter erläutert folgendes:
Nach § 2 Abs. 3
AVPStG können der erste und die weiteren Bürgermeister zu
Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden. Dabei nehmen sie Eheschließungen
und alle hierzu erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen vor. Eine
personenstandsrechtliche Schulung wird vorausgesetzt.
Zuständig für die
Bestellung ist die Gemeinschaftsversammlung. Es sollte eine Empfehlung
abgegeben werden.
Es wird der Gemeinschaftsversammlung empfohlen den ersten
und die weiteren Bürgermeister des Marktes Mönchberg zu
Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.