Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Pers. beteiligt: 0

Der erste Bürgermeister erläutert folgendes:

 

Der Marktgemeinderat hat mindestens einen weiteren Bürgermeister aus seiner Mitte zu wählen. Darüber hinaus kann nach pflichtgemäßem Ermessen ein weiterer (dritter) Bürgermeister gewählt werden (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO). Bei allen Bewerbern müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.

Die Wahl findet in geheimer Abstimmung statt. Die Wahlberechtigten sind nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

 


Der Marktgemeinderat beschließt, einen zweiten und einen dritten Bürgermeister aus seiner Mitte nach Art. 35, 51 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 39 GLKrWG zu wählen.