Sitzung: 05.05.2020 Marktgemeinderat Mönchberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Pers. beteiligt: 0
Der erste
Bürgermeister erläutert folgendes:
Der Marktgemeinderat
hat mindestens einen weiteren Bürgermeister aus seiner Mitte zu wählen. Darüber
hinaus kann nach pflichtgemäßem Ermessen ein weiterer (dritter) Bürgermeister
gewählt werden (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO). Bei allen Bewerbern müssen die
Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.
Die Wahl findet in
geheimer Abstimmung statt. Die Wahlberechtigten sind nicht an die
Wahlvorschläge gebunden.
Der Marktgemeinderat beschließt, einen zweiten und einen dritten Bürgermeister aus seiner Mitte nach Art. 35, 51 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 39 GLKrWG zu wählen.