Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Pers. beteiligt: 0

Grundsätzlich wird hier folgendes erläutert:

 

Gemäß Art. 90 Abs. 3 Satz 3 GO bestellt der Gemeinderat das vorsitzende Mitglied und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens. Gemäß § 5 Abs. 1 der Unternehmenssatzung gilt dabei folgendes:

 

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und sechs übrigen Mitgliedern, die aus der Mitte des Marktgemeinderates heraus bestellt werden. Es sind die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (analog Art. 33 Abs. 1 GO). Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt; haben Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Sitz im Verwaltungsrat, so entscheidet das Los. Wird durch den Austritt oder Übertritt von Marktgemeinderatsmitgliedern das ursprüngliche Stärkeverhältnis der im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppen verändert, so sind diese Änderungen auszugleichen; haben danach Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Sitz im Verwaltungsrat, so entscheidet das Los. Ist eine Besetzung im Verfahren nach Hare-Niemeyer, aufgrund der mangelnden Mitwirkungsbereitschaft der Mitglieder des Marktgemeinderates oder ganzer Fraktionen und Gruppen, nicht oder nicht vollständig möglich, so kann von der Proporzregelung im Einzelfall abgewichen werden. Die offenen Sitze werden dann an die übrigen, den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften, nach Mehrheitsbeschluss aufgeteilt.  Für die übrigen Mitglieder werden für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt.“

 

Hieraus ergibt sich in der aktuellen Legislaturperiode folgende Besetzung:

 

CSU       2 Sitze

BBM       3 Sitze

WGS      1 Sitz

 

Die Vertreter werden in einem „Pool“, analog der Ausschüsse bestellt.

 

Die stellv. Verwaltungsratsvorsitzenden können auch Mitglieder des Verwaltungsrates sein.

 


Der Marktgemeinderat bestellt folgende Mitglieder des Gemeinderates zu Mitgliedern des Verwaltungsrates des KMM (AöR):

 

Fraktion/Ausschuss-gemeinschaft/Gruppe

Namen der Verwaltungsräte:

Name der Stellvertreter:

CSU

Holger Gramling

Tobias Stauder

Bertwin Kaufmann

Johanna Sauerwein

BBM

Wolfgang Stanger

Martin Roob

Daniela Schmitt

Renate Jestrich

Joachim Zöller

WGS

Tobias Zöller

Sven Heischmann

 

Verwaltungsratsvorsitzender:                  1. Bürgermeister Thomas Zöller

Stellv. Verwaltungsratsvorsitzender:       2. Bürgermeister Eberhard Heider

Stellv. Verwaltungsratsvorsitzender:       3. Bürgermeister Tobias Zöller