Es wird folgendes vorgetragen:

 

Der Gemeinschaftsvorsitzende ist aus der Mitte der ersten Bürgermeister zu wählen. Es gelten die Bestimmungen nach Art. 31 Abs. 3 KomZG (Art. 51 Abs. 3 GO) Die Wahl findet in geheimer Abstimmung statt. Es ist eine absolute Mehrheit der Abzustimmenden erforderlich.

 

Aus den Reihen der Gemeinschaftsversammlung wird Herr Bürgermeister Zöller als Gemeinschaftsvorsitzender vorgeschlagen.

 

 

 

 


Es findet eine geheime Wahl statt.

 

Von 7 gültigen Stimmen entfallen 6 auf Herrn Bürgermeister Thomas Zöller. Ein Stimmzettel ist ungekennzeichnet.

 

Zum Gemeinschaftsvorsitzenden ist somit Bürgermeister Thomas Zöller gewählt.

 

Herr Bürgermeister Zöller bestätigt auf Nachfrage die Wahl anzunehmen.