Sitzung: 26.05.2020 Gemeinschaftsversammlung der VG Mönchberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Es wird folgendes vorgetragen:
Die
Gemeinschaftsversammlung hat mindestens einen weiteren Stellvertreter des
Gemeinschaftsvorsitzenden aus seiner Mitte zu wählen. Darüber hinaus kann nach
pflichtgemäßem Ermessen ein weiterer (dritter) Stellvertreter gewählt werden
(Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO). Bei allen Bewerbern müssen die
Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.
Die Wahl findet in
geheimer Abstimmung statt. Die Wahlberechtigten sind nicht an die
Wahlvorschläge gebunden.
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt einen Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden aus seiner Mitte nach Art. 35, 51 Abs.3 GO i.V.m. Art. 39 GLKrWG zu wählen.