Sitzung: 26.05.2020 Gemeinschaftsversammlung der VG Mönchberg
Es wird folgendes vorgetragen:
Die Geschäftsordnung
ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der Organe innerhalb der
Verwaltungsgemeinschaft.
Überwiegend regelt
die GeschO organinterne Rechtsbeziehungen. Sie gilt daher als Innenrechtsnorm.
Soweit sie subjektiv-öffentliche Mitgliedschaftsrechte betrifft ist sie eine
unter Landesrecht stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2
VwGO, Art. 5 AGVwGO.
Der Verwaltungsentwurf zu GeschO liegt der Agenda als Anlage bei.