Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Es wird folgendes vorgetragen:

 

Nach Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 20 a, 23 GO hat die Gemeinschaftsversammlung eine Entschädigungssatzung zu erlassen, die die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen, des Gemeinschaftsvorsitzenden und dessen Stellvertreter regelt.

 

Die Entschädigung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, soll gem. beiliegendem Entwurf, analog zu denen der Mitgliedsgemeinden erfolgen. Die Entschädigungssatzung greift dabei die wesentlichen Bestandteile der bisherigen Satzung auf.

 


Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Erlass einer Entschädigungssatzung, wie vorgeschlagen.