Sitzung: 26.05.2020 Gemeinschaftsversammlung der VG Mönchberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Es wird folgendes vorgetragen:
Nach Art. 10 Abs. 2
VGemO i.V.m. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 20 a, 23 GO hat die
Gemeinschaftsversammlung eine Entschädigungssatzung zu erlassen, die die
Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen, des Gemeinschaftsvorsitzenden und
dessen Stellvertreter regelt.
Die Entschädigung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, soll gem.
beiliegendem Entwurf, analog zu denen der Mitgliedsgemeinden erfolgen. Die
Entschädigungssatzung greift dabei die wesentlichen Bestandteile der bisherigen
Satzung auf.
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Erlass einer Entschädigungssatzung, wie vorgeschlagen.