Sitzung: 26.05.2020 Gemeinschaftsversammlung der VG Mönchberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Alle bayerischen Behörden und sonstige bayerische
öffentliche Stellen (z.B. Gemeinden, Landratsämter, Kreiskrankenhäuser), die
personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen ihrer
Beschäftigen zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Mehrere
Stellen können gemeinsam einen ihrer Beschäftigten zum gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten bestellen.
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Verwaltung hinzuwirken. Gesetzlich besonders erwähnt sind folgende Aufgaben:
- Vor dem Einsatz automatisierter Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Gemeindebeschäftigten verarbeitet werden sollen, haben sie zu überprüfen, ob dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (datenschutzrechtliches Freigabeverfahren nach Art. 26 BayDSG).
- Sie führen ein Verzeichnis aller in der Gemeinde eingesetzten automatisierten Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Gemeindebeschäftigten verarbeitet werden (Verfahrensverzeichnis nach Art. 27 BayDSG). In dieses Verzeichnis kann jeder Einsicht nehmen.
- Sie beraten die Beschäftigten der Gemeinde in Fragen des Datenschutzes (Art. 25 Abs. 3 Satz 6 BayDSG).
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, Herrn Jens Flechsenhaar zum Datenschutzbeauftragten der Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg zu bestellen.