Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0

Die Kämmerin erläutert folgendes:

 

Die Gemeinschaftsversammlung hat als zuständiges Gremium der Verwaltungsgemeinschaft auf Grund Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 26 KommZG  i.V.m. Art 63 ff. GO eine Haushaltssatzung, samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 zu erlassen. Der Beschluss ist in öffentlicher Sitzung zu fassen. Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde zuzuleiten. Sie ist ferner frühestens einen Monat nach Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen.

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit     1.237.000,00 Euro

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit           50.365,00 Euro

ab.

 

Die größten Positionen sind wie folgt darzustellen:

 

Verwaltungshaushalt

 

Einnahme

Die Haupteinnahmen der VG Mönchberg sind die Umlagen mit jeweils 1.097.000,00 € (2019: 1.096.050,00 Euro), das entspricht 262,25 € pro Einwohner. Weitere Einnahmen kommen hauptsächlich aus dem Bereich Gebühren (Pässe, Hochzeiten etc.).

Ausgabe

Die Hauptausgaben der Verwaltungsgemeinschaft finden sich im Bereich Personal. Mit 866.000 € sind die Personalausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 35.000,00 € gestiegen. Die Gründe hierfür sind:

-              Neueinstellung einer Auszubildenden

-              2 Mitarbeiterinnen mit einer Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin

 

Vermögenshaushalt

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes betragen jeweils 50.365,00 €

Einnahmen

Die Haupteinnahmen bestehen aus der Zuführung des Verwaltungshaushaltes.

 

Ausgaben

Es ist in diesem Jahr geplant das Bürgerserviceportal zu erweitern. Die Kosten der Erweiterung belaufen sich auf 5.870,00 €, davon werden 80 % gefördert.

 

 

Die Finanzplanwerte, nun festgesetzt bis ins Jahr 2023 entsprechen dabei im Wesentlichen den laufenden Kosten. Zu Veränderungen kommt es im Zuge der nächsten Jahre lediglich im Bereich der Personalkosten (Übernahme Auszubildende; Ruhestände der Mitarbeiter/innen, etc.)

Kassenkredite wurden im Vorjahr nicht aufgenommen.

 

Seitens des Gemeinschaftsvorsitzenden wird nochmals das Thema Auszubildende angesprochen. Nach dem Grundsatzbeschluss der letzten Sitzung soll jährlich eine entsprechende Ausbildung erfolgen und hierzu wird beschlossen, dass die Ausschreibung für einen Ausbildungsplatz nur regional begrenzt im Rahmen des gemeindlichen Amtsblattes erfolgen soll.

 

Weiterhin wird durch den Gemeinschaftsvorsitzenden angesprochen, dass der Stellenplan eine weitere Stelle für die Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg vorsieht. Diese soll im Bereich einer Assistenz für den stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden etabliert werden. Die Gremiumsmitglieder sind sich hier einig, dass dies eine sinnvolle Ergänzung des Stellenplans darstellt.

 

 


Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, der Haushaltssatzung, samt Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten Form zuzustimmen und diese zum 01.01.2020 zu erlassen.