Es wird folgendes erläutert:

 

Die Geschäftsordnung ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der gemeindlichen Organe während der sechsjährigen Wahlzeit. Sie gibt der Gemeinde Mönchberg die Chance, im Rahmen der rechtlichen Bandbreite ihre Besonderheiten zu berücksichtigen und die Zusammenarbeit der gemeindlichen Organe zu steuern.

Überwiegend regelt die GeschO organinterne Rechtsbeziehungen. Sie gilt daher als Innenrechtsnorm. Soweit sie subjektiv-öffentliche Mitgliedschaftsrechte betrifft ist sie eine unter Landesrecht stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, Art. 5 AGVwGO.

 

Der Verwaltungsentwurf zu GeschO lag der Agenda als Anlage bei.