Sitzung: 05.05.2020 Marktgemeinderat Mönchberg
Es wird folgendes erläutert:
Die Geschäftsordnung
ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der gemeindlichen Organe
während der sechsjährigen Wahlzeit. Sie gibt der Gemeinde Mönchberg die Chance,
im Rahmen der rechtlichen Bandbreite ihre Besonderheiten zu berücksichtigen und
die Zusammenarbeit der gemeindlichen Organe zu steuern.
Überwiegend regelt
die GeschO organinterne Rechtsbeziehungen. Sie gilt daher als Innenrechtsnorm.
Soweit sie subjektiv-öffentliche Mitgliedschaftsrechte betrifft ist sie eine
unter Landesrecht stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2
VwGO, Art. 5 AGVwGO.
Der
Verwaltungsentwurf zu GeschO lag der Agenda als Anlage bei.