Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Anwesend: 13, Pers. beteiligt: 0

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist durch Beschluss des Gemeinderates

vom 11.09.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt worden. Der Beschluss

wurde am 06.03.2019 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte

in der Zeit vom 08.03.2019 bis einschließlich 07.04.2019. Die von der Planung

berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß

§ 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit

vom 15.04.2020 bis einschließlich 22.05.2020. Die von der Planung berührten

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2

BauGB in der Zeit vom 15.04.2020 bis einschließlich 22.05.2020 am Verfahren

beteiligt.

 

In der Marktgemeinderatsitzung vom 21.07.2020 fand die Abwägung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahmen statt.

 

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Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans „Sport- und Freizeitgelände“ in der Fassung vom 22.06.2020 gemäß §5 BauGB festzustellen. Die Unterlagen sind zur Genehmigung nach §6 BauGB zeitnah im Landratsamt Miltenberg einzureichen.