Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Mit Dienstanweisung vom 02.09.2009 wurde die Einführung eines Leistungsentgelts im Sinne des § 18 TVöD geregelt. Hierzu wurde auch eine betriebliche Kommission etabliert, die die Details der Leistungsbewertung regelt und sich bei Bedarf mit den Eingaben der Mitarbeiter befasst. Nach § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung der betrieblichen Kommission nach § 18 TVöD setzt sich die betriebliche Kommission der VGem paritätisch aus je zwei Personen zusammen, die von der Arbeitgeber- und der Beschäftigtenseite benannt bzw. gewählt werden. Bislang gehörten dieser Kommission arbeitgeberseitig, neben Herrn Gemeinschaftsvorsitzender Thomas Zöller, Herr Brück als Geschäftsleiter an.
Seitens Herrn Brück wurde vorgeschlagen, dass künftig der Gemeinschaftsvorsitzende und sein Stellvertreter die Arbeitgeberseite paritätisch vertreten.

 


Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, Herrn Brück als Mitglied der betrieblichen Kommission im Sinne des § 18 TVöD zu entlasten und Herrn stellv. Gemeinschaftsvorsitzenden Michael Schwing als neues Mitglied der betrieblichen Kommission für die Arbeitgeberseite zu bestellen.