Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 12, Pers. beteiligt: 1

Die Angelegenheit wurde bereits am 14.01.2020 vorberaten.

 

Zur Erinnerung: Die Regierung von Unterfranken teilte mit Schreiben vom 20.12.2019 mit, dass aus den Gesamtinvestitionskosten von 2.309.526 Euro, 1.569.738 Euro förderfähig sind. Daraus ergibt sich auch bei Ansatz der Förderungen aus Art. 10 FAG und der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 eine Höchstfördersumme von 1.130.000 Euro. Diese teilt sich auf in die Sanierung des Bestandes mit 528.840 Euro und dem Neubau von 601.160 Euro oder 48,93% bzw. 51,36% der Gesamtkosten auf.

 

Die Regierung von Unterfranken teilte ferner mit, dass die Mittel im Jahr 2021 im Haushalt des Freistaates bereitgestellt werden können (beantragt wurden diese über die Jahre 2020/21).

 

Der Regierung soll mitgeteilt werden, ob die Maßnahme wie geplant zur Ausführung kommt. Ferner soll eine entsprechende Maßnahmenvereinbarung geschlossen werden.

 

Zwischenzeitlich wurde in Gesprächen mit örtlichen Banken geklärt, wie eine mögliche Finanzierung des Eigenanteils funktionieren könnte.

 

Im konkreten Fall könnte die Finanzierung sich also wie folgt darstellen:

 

a)     600 TEUR Auszahlung Ende 2020. Tilgung über 20 Jahre, beginnend ab 01.07.2021.
Jährliche Tilgung damit 30 TEUR zzgl. Zinsen.

b)    600 TEUR Auszahlung Ende 2021. Tilgung über 20 Jahre, beginnend ab 01.07.2026.
Jährliche Tilgung damit auch 30 TEUR zzgl. Zinsen.
(2026 fallen best. Darlehen mit den über 4% p.a. raus, damit fallen auch 37 TEUR Annuität weg.)

Die Zinssätze dürften 0,7 bis 1,2 % betragen. Die Finanzierung soll im Haushalt abgebildet werden. Geprüft werden derzeit günstigere Kredite über LaBo oder KfW

 

Aus Sicht der Verwaltung kann auf dieser Basis eine solide Finanzierung des Projekts angegangen werden. Es wird daher vorgeschlagen, der Maßnahmenvereinbarung mit dem Freistaat Bayern, gem. Anlage zuzustimmen.

 


Der Marktgemeinderat beauftragt den ersten Bürgermeister mit dem Abschluss der Maßnahmenvereinbarung zur Durchführung der Generalsanierung/Neubau KiTa, wie vorgestellt. Die Haushalts- bzw. Finanzplanung ist auf die Maßnahme abzustimmen. Über Kreditaufnahmen, auf Basis der vorgestellten Erläuterungen wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt hier weitere Kreditangebote zum Vergleich einzuholen.