Sitzung: 04.02.2020 Marktgemeinderat Mönchberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 12, Pers. beteiligt: 1
Die Angelegenheit
wurde bereits am 14.01.2020 vorberaten.
Zur Erinnerung: Die
Regierung von Unterfranken teilte mit Schreiben vom 20.12.2019 mit, dass aus
den Gesamtinvestitionskosten von 2.309.526 Euro, 1.569.738 Euro förderfähig
sind. Daraus ergibt sich auch bei Ansatz der Förderungen aus Art. 10 FAG und
der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des
Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 eine
Höchstfördersumme von 1.130.000 Euro. Diese teilt sich auf in die Sanierung des
Bestandes mit 528.840 Euro und dem Neubau von 601.160 Euro oder 48,93% bzw.
51,36% der Gesamtkosten auf.
Die Regierung von
Unterfranken teilte ferner mit, dass die Mittel im Jahr 2021 im Haushalt des
Freistaates bereitgestellt werden können (beantragt wurden diese über die Jahre
2020/21).
Der Regierung soll
mitgeteilt werden, ob die Maßnahme wie geplant zur Ausführung kommt. Ferner
soll eine entsprechende Maßnahmenvereinbarung geschlossen werden.
Zwischenzeitlich
wurde in Gesprächen mit örtlichen Banken geklärt, wie eine mögliche
Finanzierung des Eigenanteils funktionieren könnte.
Im konkreten Fall
könnte die Finanzierung sich also wie folgt darstellen:
a)
600 TEUR Auszahlung Ende 2020. Tilgung über 20
Jahre, beginnend ab 01.07.2021.
Jährliche Tilgung damit 30 TEUR zzgl. Zinsen.
b)
600 TEUR
Auszahlung Ende 2021. Tilgung über 20 Jahre, beginnend ab 01.07.2026.
Jährliche Tilgung damit auch 30 TEUR zzgl. Zinsen.
(2026 fallen best. Darlehen mit den über 4% p.a. raus, damit fallen auch 37
TEUR Annuität weg.)
Die Zinssätze dürften 0,7 bis 1,2 % betragen. Die Finanzierung soll im
Haushalt abgebildet werden. Geprüft werden derzeit günstigere Kredite über LaBo
oder KfW
Aus Sicht der
Verwaltung kann auf dieser Basis eine solide Finanzierung des Projekts
angegangen werden. Es wird daher vorgeschlagen, der Maßnahmenvereinbarung mit
dem Freistaat Bayern, gem. Anlage zuzustimmen.
Der Marktgemeinderat beauftragt den ersten Bürgermeister mit dem Abschluss der Maßnahmenvereinbarung zur Durchführung der Generalsanierung/Neubau KiTa, wie vorgestellt. Die Haushalts- bzw. Finanzplanung ist auf die Maßnahme abzustimmen. Über Kreditaufnahmen, auf Basis der vorgestellten Erläuterungen wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt hier weitere Kreditangebote zum Vergleich einzuholen.