Sitzung: 05.05.2020 Marktgemeinderat Mönchberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Pers. beteiligt: 0
Es wird folgendes
ausgeführt:
Für den Fall
gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters
bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte gem. Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere
Stellvertreter, deren Reihenfolge zu bestimmen ist. Es erfolgt keine Wahl,
sondern eine Abstimmung. Der Inhalt des Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO stellt dabei
keine Pflicht, sondern lediglich eine ratsame Handlungsempfehlung dar, um eine
Handlungsfähigkeit zu sichern. Die Organisationshoheit eröffnet dem Gemeinderat
alle Möglichkeiten, wie z.B. eine namentliche Festlegung, eine Regelung, dass
das jeweils älteste Ratsmitglied weiterer Stellvertreter ist oder eine
Kombination dessen.
Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte gem. Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere Stellvertreter in Reihenfolge des Lebensalters.