Beschluss: zurückgestellt

Der Bürgermeister erläutert folgendes Thema:

 

Das Bay. Staatministerium des Innern teilte mit Schreiben vom 08.04.2020 folgendes mit:

 

….Für die am 01.05.2020 beginnende Wahlzeit der neu gewählten Gemeinderäte empfehlen wir daher, Entscheidungsbefugnisse vorerst möglichst weitgehend auf einen oder mehrere beschließende Ausschüsse nach Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO zu übertragen, um Befassungen des Gemeinderates soweit möglich zu vermeiden. Der Gemeinderat kann diese Übertragung jederzeit wieder ändern und auch z.B. einen für die Bewältigung der Coronakrise geschaffenen Sonderausschuss jederzeit wieder nach Art. 32 Abs. 5 GO auflösen. Zu einer Übertragung genügt grundsätzlich ein Beschluss; eine Regelung in der Geschäftsordnung ist nicht

zwingend. Auch einer auflösenden Bedingung oder Befristung bei der Übertragung bedarf es dazu nicht.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dieser dringenden Empfehlung zu folgen und dem Ausschuss für Verwaltung, Personal und Finanzen (Hauptausschuss) auf Dauer der Pandemie vollumfänglich die Kompetenzen des Marktgemeinderats zu übertragen, soweit nicht ein Ausschuss selbst oder der erste Bürgermeister dafür zuständig ist.

 


Der Marktgemeinderat folgt den dringenden Empfehlungen des Bay. Staatsministerium des Innern aus seinem Schreiben vom 08.04.2020 und überträgt dem Ausschuss für Verwaltung, Personal und Finanzen (Hauptausschuss) auf Dauer der Pandemie vollumfänglich die Kompetenzen des Marktgemeinderats, soweit nicht ein Ausschuss selbst oder der erste Bürgermeister für die Entscheidungen im Einzelfall zuständig sind.