Sitzung: 05.05.2020 Marktgemeinderat Mönchberg
Beschluss: zurückgestellt
Der Bürgermeister
erläutert folgendes Thema:
Das Bay.
Staatministerium des Innern teilte mit Schreiben vom 08.04.2020 folgendes mit:
….Für die am
01.05.2020 beginnende Wahlzeit der neu gewählten Gemeinderäte empfehlen wir
daher, Entscheidungsbefugnisse vorerst möglichst weitgehend auf einen oder
mehrere beschließende Ausschüsse nach Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO zu übertragen,
um Befassungen des Gemeinderates soweit möglich zu vermeiden. Der Gemeinderat
kann diese Übertragung jederzeit wieder ändern und auch z.B. einen für die
Bewältigung der Coronakrise geschaffenen Sonderausschuss jederzeit wieder nach
Art. 32 Abs. 5 GO auflösen. Zu einer Übertragung genügt grundsätzlich ein
Beschluss; eine Regelung in der Geschäftsordnung ist nicht
zwingend. Auch
einer auflösenden Bedingung oder Befristung bei der Übertragung bedarf es dazu
nicht.
Seitens der
Verwaltung wird empfohlen, dieser dringenden Empfehlung zu folgen und dem
Ausschuss für Verwaltung, Personal und Finanzen (Hauptausschuss) auf Dauer der
Pandemie vollumfänglich die Kompetenzen des Marktgemeinderats zu übertragen,
soweit nicht ein Ausschuss selbst oder der erste Bürgermeister dafür zuständig
ist.
Der Marktgemeinderat folgt den dringenden Empfehlungen des
Bay. Staatsministerium des Innern aus seinem Schreiben vom 08.04.2020 und überträgt dem Ausschuss für Verwaltung,
Personal und Finanzen (Hauptausschuss) auf Dauer der Pandemie vollumfänglich
die Kompetenzen des Marktgemeinderats, soweit nicht ein Ausschuss selbst oder
der erste Bürgermeister für die Entscheidungen im Einzelfall zuständig sind.