Beschluss: zurückgestellt

Verwaltungshaushalt

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes betragen 6.894.750 €.

Er hat sich gegenüber dem Vorjahr um 280.400 €, bzw. 4,1 % erhöht.

 

Einnahmegruppe 0 – Steuern, Allgemeine Zuweisungen

Bei dieser Einnahmegruppe wurden 94.200 €, bzw. 2,97 % mehr angesetzt als im Vorjahr. Wir erwarten hier Einnahmen in Höhe von insgesamt 3.266.000 €

Die Schlüsselzuweisungen, die eine der Hauptteile an diesen Einnahmen ausmacht, sind in diesem Jahr knapp 60.000 € höher als im Jahr zuvor.

 

Einnahmegruppe 1 – Einnahme aus Verwaltung und Betrieb

Dieser Einzelplan schließt mit 2.690.100 € um 187.600 € höher ab als 2019.

Verwaltungsgebühren werden von Behörden für Tätigkeiten, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornehmen (Amtshandlungen) erhoben.

Davon zu unterscheiden sind die Benutzungsgebühren, die für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung verlangt werden. Größere Ansätze bei den Benutzungsgebühren sind die Friedhofsgebühren und für die Feuerwehreinsätze.

Gebühren unterscheiden sich von der Steuer dadurch, dass sie Entgeltcharakter haben, also eine direkte, finanzielle Gegenleistung für eine konkrete Leistung der öffentlichen Hand darstellen.

Bei Einnahmen aus Verkauf rechnen wir mit 296.150 €. Davon kommen 275.350 € aus dem Holzverkauf.

Mieten und Pachten belaufen sich auf 68.200 €.

 

Einnahmegruppe 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

Hierzu gehört als größte Position die Verzinsung des Anlagekapitals mit 490.450 €.

 

Ausgabengruppe 4 – Personalausgaben

Die Personalausgaben sind insgesamt mit 1.509.200 € um 1,11 % bzw. 16.950 € geringer angesetzt als im Vorjahr.

Die Ansätze entsprechen dem Stellenplan.

In diesen Aufwendungen sind die Ausgaben für ehrenamtlich Tätigkeiten mit  

22.200 € enthalten.

Eine Deckungsreserve für Personalausgaben ist nicht festgesetzt.

 

Ausgabegruppen 5/6 -Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Die beiden Ausgabengruppen erreichen eine Gesamtsumme von 2.965.856 €.

Der Unterhalt der Gebäude (Gruppierungsziffer 50) ist mit insgesamt 63.600 € (Vorjahr: 51.800 €) vorgesehen.

Der Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens, das sind Straßen, Wege, Parkplätze, Grünanlagen, Friedhof, Wald, Gewässer und dergl., schlägt mit 374.300 € (Vorjahr: 359.900 €) zu Buche.

Die Bewirtschaftungskosten (Gruppierungsziffer 54) betragen voraussichtlich 157.300 € (Vorjahr: 148.800 €).

Die folgenden Ausgaben sind ebenfalls in dieser Gruppe enthalten:

Mieten und Pachten

Kosten für die Straßenbeleuchtung

Fahrzeugunterhalt

Kosten für Aus- und Fortbildung

Versicherungen

Planungs-, Anwalts- und Gutachterkosten

Mitgliedsbeiträge an Vereine und Verbände

 

Geschäftsausgaben, wie Bücher, Zeitschriften, Bürobedarf, Telefongebühren, Porto, Dienstreisen, Inserate, Bekanntmachungen, Kontogebühren, Vollstreckungskosten.

 

Ausgabengruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

 

Der Gesamtansatz für diese Ausgabegruppe beträgt 246.650 €. Das sind 23.950 € oder 10,75 % mehr als in 2019.

 

 

Ausgabengruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Die Ausgaben dieser Gruppe sind mit 2.173.044 € (Vorjahr: 1.911.200 €) veranschlagt. Die Erhöhung liegt an der wesentlich höheren Veranschlagung Zuführung zum Vermögenshaushalt.

 

Wir erwarten eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 70.500 €.

 

Die Kreisumlage ist mit 1.009.240 € angesetzt.

 

Als Zuführung an den Vermögenshaushalt sind 368.854 € veranschlagt.

 

Vermögenshaushalt

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes betragen jeweils 1.977.504 €. Er hat sich gegenüber dem Vorjahr um 690.054 € erhöht.

Detailliert sind alle Einzelsätze der Ausgaben dem Investitionsprogramm im Anhang zu finden.

 

Einnahmegruppe 3 – Einnahmen des Vermögenshaushaltes

Der Zuführung vom Verwaltungshaushalt kommt eine besondere Rolle in zweierlei Hinsicht zu. Zum einen ist sie das Ergebnis (Überschuss) der Ertrags- und Aufwandsrechnung des Verwaltungshaushaltes, stellt also in gewisser Weise die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde dar.

Zum anderen bestimmt sie, in welchem Verhältnis der Verwaltungshaushalt an den Deckungsmitteln des Vermögenshaushaltes, der eigentlichen Kapitalsrechnung, beteiligt ist.

Es sind Kreditaufnahmen für den Neubau einer Krippe in Höhe von 600.000 € geplant.

 

Ausgabengruppe 9- Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

 

Die ordentliche Tilgung beträgt in diesem Jahr voraussichtlich 160.000 €.

 

 

4. Schulden

(gem. § 2 Abs. 2 Ziffer 3 KommHV-Kameralistik)

 

Schuldenstand

Stand am 31.12.2019                                                     2.077.174,12 €

Voraussichtliche Ordentliche Tilgung 2020              158.446,11 €

Voraussichtliche Sondertilgung 2020                                              0 €

Voraussichtlicher Zugang 2020                                         600.000 €

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2020             2.518.728,11 €

 

5. Rücklagen

a) allgemeine Rücklage:

Die Rücklagen lagen, Stand Jahresrechnung 2017, bei 601.165,96 €. Die Jahresrechnung 2018 ist derzeit noch nicht gelegt.

 

b) Sonderrücklagen:

Die Sonderrücklagen für Gebührenschwankungen der Wasserversorgungseinrichtung lag, Stand Jahresrechnung 2017, bei 147.997,51€. In den übrigen Einrichtungen sind Rücklagen nicht vorhanden.

Die Kassenlage des Vorjahres entwickelte sich plangemäß. Kassenkredite mussten nicht beansprucht werden.